Schwartz Informationstechnologien GmbH & Co KG

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Sicherer Austausch von EDIFACT Übertragungsdateien mit SEPPmail

 

SEPPmail nimmt im Folgenden zu den Punkten Stellung, die nicht organisatorischer Natur sind, sondern explizit die verbaute Technologie unserer Lösung betreffen.
Bezüglich der EDIFACT Anforderungen an eine sichere E-Mail Kommunikation, basierend auf dem Dokument
EDI@Energy – Regelungen zum Übertragungsweg   sowie der darin weiterhin verwiesenen Dokumente, ist festzustellen:

 

Generell erfüllt die SEPPmail Appliance alle Konformitätsanforderungen:

  • Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (BGBl. I, S. 2034) (GDEW)
  • Beschluss BK6-16-200, insbesondere Tenorziffer 5 und BK6-16-200-142 der Bundesnetzagentur
  • Verschlüsselung der Marktkommunikation nach Vorgaben des § 75 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
  • Elektronische Marktkommunikation im deutschen Strommarkt nach den Festlegungen
  • Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE)
  • Marktprozesse für Erzeugungsanlagen (Strom) (MPES)
  • Wechselprozesse im Messwesen (WiM)
  • Marktprozesse für die Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)
  • Technische Richtlinie TR 03116-4 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik(BSI)
  • Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport (EDIFACT)

 

SEPPmail Appliance ist somit derzeit EDIFACT-konform und kann bereits die ab dem 1.1.2018 erforderlichen zusätzlichen Schlüsselalgorithmen verarbeiten. Somit erfüllt die SEPPmail Appliance bereits heute die dann gültigen erweiterten Anforderungen der EDIFACT E-Mail Kommunikation.
Fraglich bleibt, ob dieser Termin jedoch durch die BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) gehalten werden kann, da Stand heute noch keiner der namhaften Zertifikatsanbieter (siehe Pkt 5.1.1 der oben genannten Dokumente) entsprechende Zertifikate anbietet.

 

Weiterhin kann die SEPPmail Appliance Verstöße gegen die organisatorischen Regelungen zum Übertragungsweg E-Mail erkennen und gegebenenfalls geeignete Benachrichtigungen zum Verstoss ausgeben beziehungsweise die erkannten E-Mails an ein zu definierendes Postfach umleiten oder eine Kopie dorthin senden.

 

Nutzung der SEPPmail Appliance für EDIFACT Übertragungen:

Wird die SEPPmail Appliance dediziert für die EDIFACT Übertragung genutzt, können die erforderlichen Einstellungen direkt über die Administrationsoberfläche vorgenommen werden.
Andernfalls kann über ein „Custom Ruleset“ geprüft werden, ob es sich bei einer E-Mail um eine „EDIFACT“- oder Standard-E-Mail handelt.

 

Kontaktieren Sie uns und fordern Sie das passende Whitepaper dazu an.