Nutzen Sie steuerliche Vorteile mit der Anschaffung neuer
Computerhard- und -software!

Seit dem 01.01.2021 ist die Sofortabschreibug digitaler Vermögensgegenstände möglich

Computerhard- und -software sind Wirtschaftsgüter, welche aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel unterliegen.
Laut dem BMF Schreiben vom 26.02.2021 kann bei diesen digitalen Vermögensgegenständen eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Im Jahr der Anschaffung ist damit die volle Abschreibung und damit die Reduzierung des steuerlichen Ergebnisses möglich.

Ziel der Maßnahme ist nach dem Bund-Länder-Beschluss, die Wirtschaft weiter zu stimulieren und die Digitalisierung zu fördern.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserem Blog:

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Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Digitalisierungsprojekte.


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